Projektförderung Modellkommunen – „Gemeinderatsarbeit zukunftsfähig gestalten“
Die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg (SKJB) unterstützt Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg dabei, jungen Menschen von 16 bis 27 Jahren den Einstieg in die Gemeinderatsarbeit zu erleichtern oder perspektivisch durch neue Strategien die Gemeinderatsarbeit für junge Menschen attraktiver zu gestalten. Zu diesem Zweck bezuschusst sie mit der Projektförderung eine externe Beratung mit bis zu 4.000 Euro.
Jetzt als Modellkommune bewerben auf eine der zwei Antragsfristen: 31. Januar oder 17. März.
Modellkommunen sind Städte und Gemeinden
- … in denen junge Gemeinderät*innen (von 16 bis 27 Jahren) bereits aktiv sind und die die Zusammenarbeit innerhalb des Gremiums stärken möchten oder
- … die Arbeitsabläufe neu strukturieren möchten, um jungen Menschen die Mitarbeit im Gremium zu erleichtern oder
- … Gremienarbeit für junge Menschen öffnen und attraktiver gestalten möchten („Nachwuchsgewinnung“) oder
- … herausfordernden Situationen begegnen wollen, die durch die Änderung in der Altersstruktur des Gremiums entstehen können.
Gegenstand der Förderung
Die Beratung soll zu einer konkreten Weiterentwicklung der Arbeit des Gemeinderats führen. Ziel ist eine Öffnung für junge Menschen und die dafür notwendigen Anpassung von Arbeitsprozessen und Strukturen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden die unmittelbaren Beratungskosten:
- Honorare von externen Berater*innen
- Fahrt- und Übernachtungskosten der externen Berater*innen
Gefördert werden höchstens 80% der Beratungskosten mit maximal 4.000,- Euro. Mindestens 20 % der Gesamtkosten des Projekts müssen vom Projektträger als Eigenmittel selbst getragen werden.
Formales zur Förderung
- Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg.
- Anträge können ausschließlich im Antragsformular der SKJB gestellt werden.
- Antragsfristen: 31.01.2025 und 17.03.2025.
- Eine Jury entscheidet über die eingegangenen Anträge.
- Die Beratung startet mit Erhalt des unterzeichneten Fördervertrags, frühestens am 14.02.2025 bzw. 28.03.2025.
- Die Beratung kann erst nach der Antragsbewilligung beginnen.
- Die SKJB unterstützt bei der Suche oder Auswahl des*der Berater*in!
- Die Beratung muss bis spätestens 15.11.2025 abgeschlossen sein.
Downloadbereich
Für Unterstützung bei den Vorüberlegungen zur Antragsstellung und bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an:
Fachreferentin
Tel.: 0711 164 47 21
Mail: strassner@kinder-jugendbeteiligung-bw.de